Angebote für Bildungskredite



Studenten-, Schülerbafög, Meisterbafög

Bafög, Bildungskredit und Berufsausbildungsbeihilfe ...

Studenten, Schülerbafög, Meisterbafög & Bildungskredit - BAföG / BundesAusbildungsförderungsGesetz -
Grundsätzlich müssen 50% vom staatlichen Studenten- bzw. Schülerbafög, deren Tilgung 5 Jahre nach Beendigung des Studiums beginnt und in Form einer Ratenzahlung getilgt, also zurückgezahlt werden.
Ein halbes Jahr vor Tilgungsbeginn also 4,5 Jahre nach Studiumsende, bekommt der ehemalige Student einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid von dem Bundesverwaltungsamt zugestellt. Erfolgt die gesamte Bafög Rückzahlung vor dem Tilgungsbeginn, so werden nochmals ein Teil der Schulden erlassen. Bei 15.000 Euro beläuft sich der BAföG Schulden - Erlass auf immerhin zur Zeit ca. 5500 Euro.

Reguläre Schüler Bafög Rückzahlung
Wird das zinslose Schüler Bafög ab dem fünften Jahr nach Beendigung des Studiums in Raten getilgt, so werden im Quartal 315 Euro bzw. 105 Euro monatlich zur Rückzahlung fällig.
! In Zeiten günstiger Kreditzinsen, lohnt es sich evtl. für die Rückzahlung einen Kredit aufzunehmen, um damit die Bafög Schulden zu tilgen und dadurch den lohneswerten Schuldenerlass zu erhalten.
Kann dieser Bankkredit jedoch in absehbarer Zeit nicht mit Sicherheit getilgt werden, da z.B. noch keine Arbeitsstelle in Sicht ist o.ä., so sollte lieber von dem Bank Kredit abgesehen werden, denn die Rückzahlung vom staatl. zinslosen Studenten- bzw. Schülerbafög kann auf -Antrag in bestimmten Situationen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt oder sogar ganz aufgehoben werden.
Wie hoch das Bafög Geld sein wird und in welcher Höhe sich die Bafög Rückzahlung/ Tilgung beläuft, kann mit dem Bafög Rechner errechnet werden. (Den Bafögrechner finden Sie auf der Seite vom Bafögamt / Bundesverwaltungsamt) Am Besten ist natürlich eine persönliche BAföG Beratung für das Studenten- und Schüler Bafög direkt beim Studentenwerk / Bafög Amt, denn dort bekommen Sie auch die Formulare oder können den Bafögantrag direkt vor Ort stellen.
Die Studentenwerke sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen rund um das Studium, u.a. auch für die Studienberatung bzgl. der Studiengebühr und somit auch für die Durchführung der Studienförderung durch das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)

Angebote für Bildungskredit / Bafög

Mindest Vorraussetzungen für das Bafög
Grundsätzlich wird das Amt erst einmal den Bedarf der tatsächlich besteht ermitteln und ob die angestrebte Ausbildung überhaupt Bafög gefördert werden kann. Dies ist u.a. davon abhängig, ob Miete gezahlt wird, der Antragsteller noch bei den Eltern lebt, vom Einkommen, Alter, Art der Ausbildung, Studiengänge bzw. Weiterbildung …. Aber da gibt es noch das elternunabhängige Schülerbafög und Ausnahmen, deshalb sollte auf jeden Fall ein Bafögantrag gestellt werden.

Hier einige wichtige Punkte:
- es werden nur Vollzeitausbildungen an best. Ausbildungsstätten (FH, PH, Uni, Abendschulen…) gefördert
- grundständiges Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
- Anspruch auf mind. 3 Jahre Schülerbafög bzw. 3 Studienjahre
- Förderungsfähig sind außerdem Ausbildungen auf dem 2. Bildungsweg nach Abschluss einer berufsqualifzierenden Ausbildung
- mit einem Vorabentscheid Antrag vorher den Anspruch auf Förderung anfragen


Bafög und andere Bildungs- Förderungen:
  • Studenten- und Schülerbafög - elternabhängiges Bafög u. elternunabhängiges Bafög
  • Meisterbafög
  • Bildungskredite / Bildungsfonds
  • Studienförderung in Form von Studienkredite
  • Ausbildungsbeihilfe bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (staatl.)

  • Bildungskredit für Weiterbildung - Meisterbafög nach (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) fördert die berufliche Fortbildung und Aufstiegsmöglichkeiten in fast allen Berufen, egal ob die Schulungsmaßnahme in Teilzeit, Vollzeit, über Fernstudium etc. stattfindet. Leider fängt es meistens nur einen kleinen Teil der Ausbildungskosten auf, der Rest wird über einen günstigen Bildungskredit / Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert. Das Darlehen ist für die Zeit des Lehrgangs bzw. Ausbildung und einer Karenzzeit Zins- und Tilgungsfrei und wird bei Tildungsbeginn mit 128 Euro monatlich getilgt. Die Höhe der Förderung ist abhängig von u.a. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Anzahl der Kinder, Hinzuverdienst bzw. Einkommen, wobei nach Bafög ein Einkommensfreibetrag besteht, also ein Einkommen in bestimmter Höhe ohne Anrechnung hinzuverdient werden darf...

    L
    E
    B
    E
    N

    W
    O
    H
    N
    E
    N

    T
    E
    C
    H
    N
    I
    K
    - Alle Angaben ohne Gewähr - Impressum